Behandlungskosten

 

In einer Naturheilpraxis werden die Kosten nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen. 

 

Ich rechne meine Leistungen pro Behandlung ab. Dieses Honorar ist nach erhalt der Rechnung innerhalb von 5 Werktagen zu überweisen.

Das Honorar ist gleichbleibend und unabhängig von  einer  eventuellen Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfen.

Sie erhalten auf Wunsch eine ausführliche Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Versicherung.

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Vorgespräch: 

 

ca. 30 min  = kostenfrei (wenn gewünscht auch telefonisch)

 

Behandlung:

 

jede Behandlung(1h)   = 139 Euro

 

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 Evtl. Laborkosten müssen von den Patienten selber getragen werden.

 

Bei privatversicherten Patienten, sowie Patienten, die über eine Zusatzversicherung verfügen, stelle ich eine Rechnung nach der Gebührenverordnung deutscher Heilpraktiker aus, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen können. Die Versicherer nehmen oft, diese aus dem Jahr 1985 festgesetzte Verordnung als Grundlage für die Erstattung, legen aber selbst fest, welche Leistungen sie bezahlen.

Bitte beachten Sie daher, dass ihre Versicherung möglicherweise einzelne  Positionen nicht oder nur teilweise übernimmt. So könnte es durchaus sein, dass Sie  die Differenz selbst tragen müssen.